Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für Vorträge, Trainings, Workshops, Seminare und Coachings (nachfolgend Veranstaltungen genannt) zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen „Martin Schlott“, Dr. Martin Schlott, Austraße 16, 83646 Bad Tölz, nachfolgend „Martin Schlott“ genannt. Auftraggeber ist der Teilnehmer an einem Coaching bzw. der Veranstalter von Vorträge, Trainings, Workshops, Seminare und Coachings. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Mit der Anmeldung bzw. Auftragsbestätigung werden diese AGBs anerkannt.
Vertrag
Für das Zustandekommen von Verträgen über Veranstaltungen mit den Referenten/Trainern/Coaches (nachfolgend Experten genannt), vertreten durch „Martin Schlott“, sendet der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterzeichnet an „Martin Schlott“ zurück.
Honorar, Zahlungsbedingungen, Abgaben
In der Auftragsbestätigung für eine Veranstaltung ist das vereinbarte Honorar aufgeführt.
Das Honorar des Experten beinhaltet, die speziell im individuellen Angebot beschriebenen Leistungen. Reise- und Aufenthaltskosten des Experten sind dort nicht ausgewiesen.
Alle Angebote von „Martin Schlott“ verstehen sich zuzüglich Spesen, Fahrtkosten und Unterbringung des Experten und seines Assistenten, die für die Umsetzung der Leistung erforderlich sind. Für Fahrtkosten mit dem Pkw stellt „Martin Schlott“ 0,50 Euro pro km ab/bis Wohnort des Experten bzw. des Assistenten, in Rechnung. Flugkosten, Parkhausgebühren oder Bahnkosten (1. Klasse) sowie Übernachtungskosten werden nach Beleg abgerechnet.
Das vereinbarte Honorar für eine Veranstaltung ist vom Auftraggeber sofort nach Rechnungsstellung und Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
„Martin Schlott“ ist ermächtigt für den Referenten/Trainer/Coach das Honorar in Rechnung zu stellen und treuhänderisch zu vereinnahmen. Die Vermittlung eines Referenten/Trainers/Coaches über „Martin Schlott“ ist für den Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars abgedeckt. Eine Gebühr in Form einer Provision wird lediglich vom vermittelten Referenten/Trainer/Coaches im Wege der Aufrechnung nach Rechnungslegung an „Martin Schlott“ erbracht.
Die Veröffentlichung von Werken i.S.d. UrhG, insbesondere Text-, Ton-, Film- und/oder Bildwerke, ist genehmigungsbedürftig und derartige Werke dürfen durch den Auftraggeber ohne vorherige Absprache mit der „Martin Schlott“ nicht publiziert werden. Alle der Referentenagentur zur Genehmigung vorgelegten Werke dürfen nach erfolgter Freigabe zur Publikation durch „Martin Schlott“ auch von dieser für deren eigene Zwecke, insbesondere zur Publikation in deren Medien wie dem Internetauftritt oder andere Werbemedien, benutzt werden. Der Auftraggeber und der Referent/Trainer/Coach erteilt „Martin Schlott“ hierfür ein kostenfreies Benutzungsrecht an den Inhalten des Werks zur Veröffentlichung und Vervielfältigung. Der Auftraggeber und/oder der Referent/Trainer/Coach kann dabei bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung dafür zu verwenden ist.
Der Auftraggeber führt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch. Ihm obliegen die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Gebühren (z.B. Künstlersozialabgabe, Steuerabzugspflicht für beschränkt steuerpflichtige Personen gem. § 50a EStG) sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA.
Stornierung
Sollte der Auftraggeber die gebuchte Veranstaltung nicht durchführen können, so entstehen dem Auftraggeber keine Kosten, wenn „Martin Schlott“ spätestens 8 Wochen vor Beginn der geplanten Veranstaltung eine schriftliche Abmeldung bekommen hat. Bei einer Stornierung, die weniger als 8 Wochen vor dem gebuchten Termin erfolgt, wird ein Betrag von 25 % des vereinbarten Honorars fällig und bei einer Stornierung, die weniger als 4 Wochen vor dem gebuchten Termin erfolgt, ist ein Betrag von 50 % des vereinbarten Honorar zu bezahlen. Es wird dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.
„Martin Schlott“ behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausfall eines Experten, zu stornieren. Durch höhere Gewalt oder Ausfall eines Experten kann eine Veranstaltung auch unmittelbar vor und während der Veranstaltung storniert werden. „Martin Schlott“ ist dann auf jeden Fall bemüht, dem Auftraggeber einen weiteren kompetenten Experten zu stellen bzw. Absagen oder notwendige Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Im Falle der Absage einer Veranstaltung wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer, wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von „Martin Schlott“, deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform und müssen per Einschreiben-Rückschein oder E-Mail mit Lesebestätigung übermittelt werden.
Nutzungsrechte/Urheberrechte
Die Arbeitsunterlagen von „Martin Schlott“ sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht –auch nicht auszugsweise-ohne Einwilligung von „Martin Schlott“ reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. „Martin Schlott“ stellt die Arbeitsunterlagen exklusiv 5 Sterne Team Seminarteilnehmern zur Verfügung.
Der/die Teilnehmer/in ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt wird, zu kopieren, Dritten zugänglich zu machen oder auch nur aus den Seminarräumen zu entfernen. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form, einschließlich zugehöriger Dokumentationen.
Haftung
„Martin Schlott“ übernimmt vor, während und nach der Veranstaltung keine Haftung für die Teilnehmer. Eine wie immer geartete Haftpflicht wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen, wenn das Leben, Körper und Gesundheit betroffen sind und ansonsten für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens von „Martin Schlott“. Es wird darauf hingewiesen, dass Veranstaltungen von „Martin Schlott“ keine ärztliche oder therapeutische Maßnahme darstellen und keine Therapie ersetzen. Es werden weder Diagnosen erstellt, noch Heilungen versprochen. Die Maßnahmen verstehen sich als Instrument der Beratung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die Leistungen von „Martin Schlott“, sowie die Zahlungen an „Martin Schlott“, ist deren Gerichtssitz.
Gerichtsstand für alle Klagen gegen „Martin Schlott“ ist das zuständige Amtsgericht Wolfratshausen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stellen der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Es gilt das deutsche Recht.
Stand: Bad Tölz, den 18. April 2020